Mediation dient dazu, im gemeinsamen Gespräch Vereinbarungen zu erarbeiten. Unabhängige und neutrale Mediatoren helfen den Konfliktbeteiligten dabei, (wieder) ins Gespräch zu kommen, so dass diese ihre Probleme eigenverantwortlich miteinander lösen können.
Mediatoren unterstützen die Kommunikation und stellen sicher, dass alle in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Sie sorgen dafür, dass die Konfliktbeteiligten offen alles für sie Wichtige aussprechen können. Sie helfen den Konfliktpartnern herauszufinden worum es eigentlich geht und bei der Suche nach einer Einigung.
In der Mediation werden Lösungen angestrebt, die alle Konfliktparteien als ausgewogen, machbar und bedürfnisgerecht ansehen.
Es ist ein strukturiertes Verfahren. Die Mediatoren stellen den ordnungsgemäßen Ablauf sicher. Das Erarbeitete wird transparent für alle Beteiligten sichtbar festgehalten. Die Einigungspunkte werden dokumentiert.
Info-Video des Bundesverbands MEDIATION e.V.:
Eine Mediation kann Ihnen gerichtliche Auseinandersetzungen ersparen. Es werden Ihnen keine Vorschläge und Lösungen vorgegeben. Sie klären Ihre Streitigkeiten in eigener Verantwortung direkt miteinander und entwickeln selbst die für sie passenden Lösungen.
Das Ergebnis Ihrer Mediation kann eine vollstreckbare Vereinbarung werden, indem Sie die Vereinbarung beim Richter oder Notar bezüglich ihrer juristischen Form prüfen, ggf. formaljuristisch
ergänzen und für vollstreckbar erklären lassen.
In der Mediation erfolgt keine Rechtsberatung. Das Mediationsverfahren geht davon aus, dass die Medianden ihre rechtlichen Ansprüche vorher im Rahmen einer rechtlichen Beratung geklärt haben. Eine Alternative zum Mediationsverfahren wäre ein gerichtliches Vorgehen, lassen Sie sich bitte im Vorfeld beraten, was möglich ist.
Mediatoren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und wahren die Vertraulichkeit aller Informationen aus dem Mediationsverfahren und im Zusammenhang damit (auch dass die Mediation stattfinden soll oder stattgefunden hat) es sei denn, sie sind gesetzlich oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung zur Offenlegung verpflichtet.
Die Konfliktbeteiligten vereinbaren grundsätzliche Vertraulichkeit und ggf. verabredete Ausnahmen schriftlich im Mediationsvertrag und/oder im Einigungsprotokoll.
Sie entscheiden selbst, ob Sie teilnehmen und können die Mediation jederzeit unterbrechen oder verlassen. Sollte die Mediation vorzeitig beendet werden, würde dieses im Rahmen einer Sitzung mitgeteilt, damit Ihr Dialog gut abgeschlossen werden kann.